AGBs UNIT Yoga – Stand 1. Jan 2022

§1 UNIT Yoga

UNIT Yoga führt alle kundenbezogenen Daten in einer Software mit Namen Eversports. Die Daten werden dort innerhalb eines dem Kunden zugewiesenen Kontos geführt. Der Kunde kann mit eigens erstellten Zugangsdaten den Kundenkonto Zugang nutzen und dieses verwalten. Er kann über sein Kundenkonto gekaufte Tarife nutzen, Tarife kaufen und sich damit online in die dargestellten Leistungen (z.B. Stundenplan, Kurse, Events, Specials & Workshops) einbuchen/anmelden. Für die Nutzung des Online Bereiches gelten die dort angelegten AGB, die der Kunde mit dem Online-Kauf gesondert bestätigt.

§2 Leistungen, Hausordnung

Mitgliedschaften/Membership:
Mit fristgemäßer Zahlung des Mitgliedsbeitrages, gemäß §2 dieser Vereinbarung, erwirbt der Kunde das Recht zur Nutzung der in der Anmeldung definierten Leistung. Im Bereich Yoga ist der Kunde berechtigt, die im Internet unter unit-yoga.de dargestellten Kurse zu besuchen. Mitgliedschaften, die mit dem Zusatz „ALL IN“ gekennzeichnet sind, berechtigen zum Besuch aller offenen Kurse vor Ort & Online sowie der Aufzeichnungen in der Videothek. Ist der Kursraum bereits mit der maximal möglichen Teilnehmerzahl gefüllt und keine Teilnahme mehr möglich, hat der Kunde keinen Anspruch auf Erstattung eines Teils oder des gesamten Mitgliedsbeitrages. Mitgliedschaften mit dem Zusatz „ONLINE“ berechtigt zum Besuch der offenen Online-Kurse sowie der Aufzeichnungen in der Videothek. Für die Nutzung besonders gekennzeichneter Bereiche oder Sonderleistungen können zusätzliche Kosten erhoben werden.

Abos:
Diese haben eine in den Preisen ausgewiesene Leistung sowie Gültigkeit ab Kaufdatum (z.B. 10x Yoga in 12 Monaten). Sie berechtigen zur ausschließlichen Nutzung der vorher definierten Leistung innerhalb der im Produkt festgelegten Laufzeit. Nicht genutzte Einheiten verfallen nach der festgelegten Laufzeit und können nicht ausbezahlt oder verlängert werden. Abos gelten ohne Ausnahme für die Kurse aus dem offenen Kursprogramm, die nicht als feste Kurse oder Specials ausgewiesen sind.

Personal Training:
Terminen für Yoga Personal Trainings müssen schriftlich per Email im jeweiligen Studio vereinbart werden. Nach Buchung gibt es eine Buchungsbestätigung und Rechnung, die vor Beginn des Personal Trainings im Voraus bezahlt wird.

Feste Kurse:
Die Anmeldung zu einem festen Kurs muss durch den Teilnehmer schriftlich erfolgen oder direkt online über die Webseite gebucht werden. Nachfolgend erhält der Teilnehmer eine Anmeldebestätigung (Buchungsbestätigung), nach deren Eingang beim Teilnehmer der Vertrag wirksam wird. Nimmt der/die Teilnehmende an einem Kurs oder einem Kurspaket teil, ohne dass diesem zuvor die Bestätigung zugegangen ist, gilt der Vertrag mit Teilnahmebeginn als wirksam geschlossen. Bei Kursen mit festen Terminen (z.B. Mediation) berechtigt der Kauf des Kurspaketes zum Besuch aller angegebenen Termine des jeweiligen Kurses. Nicht in Anspruch genommene Termine können nicht nachgeholt werden. Ein Kurs findet dann statt, wenn die Mindestteilnehmerzahl erreicht wird. Die näheren Einzelheiten regelt die Hausordnung. UNIT behält sich Änderungen der Hausordnung auch ohne Zustimmung des Mitglieds vor, soweit dadurch nicht der Wesensgehalt dieses Vertrages berührt wird und diese das Mitglied nicht unangemessen benachteiligen. Das UNIT ist berechtigt, einmal jährlich 2-wöchige Betriebsferien durchzuführen, in denen das UNIT geschlossen ist. Im Falle einer Mitgliedschaft kann der Kunde verlangen, dass sich sein Vertrag um den Zeitraum dieser Schließung unentgeltlich verlängert. Die Rechte aus der Mitgliedschaftsvereinbarung sind nicht übertragbar.

§3 Mitgliedsbeitrag, Zahlungen

Kurse mit festen Terminen sind im Voraus zur Zahlung fällig. Ein Mitgliedsbeitrag ist jeweils im Voraus zum Beginn des jeweilgen Monats fällig. Gerät das Mitglied mit mindestens zwei aufeinander folgenden Monatsbeiträge durch eigenes Verschulden in Zahlungsrückstand, so ist UNIT berechtigt, den Beitrag für die Restlaufzeit des Vertrages mit sofortiger Fälligkeit zu verlangen. Der beim Kauf ausgewählte Mitgliedsbeitrag gilt bei Erteilung eines SEPA-Lastschriftenmandates und monatlicher Abbuchung oder bei Vorauszahlungen für die gesamte Laufzeit.

§4 Ruhezeiten

Im Falle einer Mitgliedschaft können keine Ruhezeiten oder Krankheitsunterbrechungen gewährt werden, da der im Vergleich zum Abo günstige Preis pro Einheit nur aufgrund der Laufzeit möglich ist. Im Falle der Buchung eines Festen Kurses gewährt UNIT dem Teilnehmer bei längerer Krankheit eine Umbuchung in einen anderen Kurs. Bereits absolvierte Kursabschnitte, werden anteilig berechnet. Die sofortige Vorlage eines geeigneten ärztlichen Attestes bei Krankheit ist in jedem Fall Voraussetzung. Nachträglich eingereichte Krankmeldungen können leider nicht berücksichtigt werden.

§5 Haftung

Für den Verlust oder die Beschädigung von Gegenständen des Mitglieds/Kunden, insbesondere von Kleidung, Wertgegenständen und Geld wird die Haftung für den Fall einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. UNIT haftet nicht für vom Mitglied/Kunden ausschließlich selbst verschuldete Unfälle. Für gesundheitliche Schäden durch unsachgemäße Gerätebenutzung wird ebenfalls keine Haftung übernommen. Schäden, die das Mitglied/ der Kunde an UNIT verursacht, sind vom Mitglied/ dem Kunden zu ersetzen. Bei Ausfall des Trainingsbetriebes aus Gründen, die UNIT nicht zu vertreten hat, besteht kein über die Beitragsrückzahlung hinausgehender Anspruch auf Ersatzstunden oder Schadenersatz. In allen Fällen, in denen das UNIT abweichend von den vorstehenden Bedingungen aufgrund vertraglicher oder gesetzlicher Anspruchsgrundlagen – auch aus unerlaubter Handlung – zum Schadenersatz verpflichtet ist, haftet es nur so weit, wie dem UNIT oder seinen Angestellten Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann. Für die Nutzung der vom UNIT angebotenen Leistungen verlangt UNIT, bei folgenden Gegenanzeigen vor Trainingsbeginn einen Arzt oder Spezialisten aufzusuchen und sich die Unbedenklichkeit bescheinigen zu lassen: Schwangerschaft, künstliche Befruchtungen, östrogenbedingte Krebserkrankungen, akute Endometriose, Bluthochdruck, Thrombose, Herz- und/ oder Arterienprobleme, frische Wunden (beispielsweise als Folge einer Operation), Kunstprothesen, Diabetes, Epilepsie, Entzündungen, akute Migräne, Herzschrittmacher, Tumore, künstliche Implantate (wie insbesondere künstliche Gelenke, Schrauben, Stifte, Platten, empfängnisverhütende Intrauterinpessare oder Spiralen, etc.) und jegliche Art von körperlichen Schmerzen (z.B. Rückenschmerzen). Das Mitglied/ der Kunde bescheinigt mit seiner Unterschrift, dass er sportgesund ist.

§6 Kündigungl Stornierung l Rücktrittsrecht

Mitgliedschaft:
Jede Kündigung bedarf der Schriftform. Für die Rechtzeitigkeit gilt der Eingang der Kündigung bei UNIT. Wird die Kündigung aus Gründen erklärt, die das Mitglied zu vertreten hat, so behält UNIT den Beitragsanspruch für den Kündigungszeitraum. Nicht genutzte Einheiten von Blockkarten sind von der Erstattung ausgeschlossen. Die Kündigungsfrist bei Mitgliedschaften beträgt 4 Wochen zum Laufzeitende. Die Mitgliedschaften verlängern sich automatisch um die im Vertrag festgelegte Laufzeit, wenn die Kündigungsmöglichkeit nicht in Anspruch genommen wird. Es besteht ein Rücktrittsrecht von 14 Tagen ab Vertragsunterschrift. Dabei werden nur die ersten 2 Wochenbeträge fällig.

Feste Kurse:
Nach Zugang der Rechnung/Buchungsbestätigung hat der Teilnehmer ab Anmeldung ein generelles Rücktrittsrecht von 14 Tagen. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Eine Stornierung kann nur schriftlich durch die teilnehmende Person erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt der Rücktritts-/Stornierungseingang im UNIT. Danach gilt bei Rücktritt/Storno:
• bis 14 Tage vor Kursbeginn: Eine Stornogebühr von 40% pro gebuchtem Kurs ist zu entrichten;
• 14 Tage bis 1 Tag vor Kursbeginn wird 80% des Gesamtrechnungsbetrages fällig;
• bei Stornierung nach dem 1.Tag des Kursbeginn sind 100 % des Gesamtrechnungsbetrages zu zahlen.

Dem Vertragspartner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass UNIT ein geringerer Schaden entstanden ist. Das Recht des Vertragspartners auf außerordentliche Kündigung bleibt hiervon unberührt.

Offene Kurse:
Abweichend geregelt sind die Stornierungsbedingungen für Yoga-Kurse aus dem offenen Kursprogramm, für die sich der Kunde im Voraus von zu Hause oder Unterwegs aus anmeldet. Eine Absage bis 6h vor „Kursbeginn vor Ort“ und 10 Minuten vor „Kursbeginn Online“ gilt als Frühabsage und ist kostenlos. Eine spätere Absage oder Nicht-Erscheinen ohne Absage gilt als Spätabsage und wird bei Abo-Inhabern mit einer Abo-Einheit und für Mitglieder (Member) mit 11,- € pro Einheit berechnet. Mit Online-Buchung eines Offenen Kurses erklärt sich der Teilnehmer damit einverstanden.

Personal Training:
Gebuchte Personal Trainings können bis 24 Stunden vor Terminbeginn kostenfrei storniert werden. Danach ist keine kostenfreie Stornierung mehr möglich und der Betrag ist fällig.

§7 Datenschutz, Gerichtstand, Nichtigkeitsklausel

UNIT ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Mitglieds gemäß §§ 20, 28 BDSG zur Abwicklung des Vertrages zu speichern, zu verarbeiten und zu übermitteln. Vertragsrelevante Änderungen wie Anschrift, Name, Bankverbindung (Stornogebühren gehen dann zu Lasten des Kunden) usw. sind UNIT vom Kunden unverzüglich mitzuteilen. Für die Mitgliedschaftsvereinbarung gilt deutsches Recht. Gerichtstand ist der Sitz von UNIT in Wiesbaden. Sollten einzelne Bestimmungen der sonstigen Vereinbarung unwirksam sein oder Lücken enthalten, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen gilt diejenige Bestimmung, die der am nächsten kommt, die die Vertragspartner vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmung gekannt hätten.