Präventionskurse
Einige -gesondert gekennzeichnete- Kurse sind als Präventivmaßnahme von den Krankenkassen nach den Richtlinien des §20 V SGB anerkannt. Einen Teil Deiner Kurskosten kannst Du hierbei von Deiner Krankenkasse zurückerstattet bekommen. Die Höhe ist von der jeweiligen Krankenkasse abhängig und gilt in der Regel auch nur für gesetzliche Krankenkassen. Es gibt natürlich auch Ausnahmen. Bitte frage vorher bei Deiner Kasse nach, ob diese generell Präventionskurse bezuschusst und in welcher Höhe.
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